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Änderungen im Straßenverkehrsrecht – Oktober 2010

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Von , 11. Oktober 2010

Rechtsinformation von Rechtsanwältin Angelika Adelmann, Kiel

Eine AU- Plakette gibt es nicht mehr. Abgaswerte des Fahrzeugs werden bei der Hauptuntersuchung ermittelt. Der Fahrzeugbesitzer erhält dann einen Nachweis über das Bestehen der Abgasprüfung.

In einer dreijährigen Testreihe soll die Möglichkeit, ein Fahrzeug Zuhause online an- und abzumelden geprüft werden. Hierzu wird eigens ein Onlineportal errichtet. Von mir angefragte Zulassungsstellen in Schleswig-Holstein haben berichtet, hier noch nicht mit von der Partie zu sein. Sollte sich das ändern informieren wir sofort.

In Schleswig-Holstein wird auf die Umkennzeichnung beim Wechsel des Zulassungsbezirks eines zugelassenen Fahrzeugs – auch wenn damit ein Halterwechsel verbunden ist – verzichtet. Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist zwar weiterhin erforderlich. Eine erneute Siegelung der Kennzeichenschilder aber entfällt. Die Kostenersparnis: neue Kennzeichenschilder und Siegelplaketten entfallen.

Nach dem Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg vom 09.07.2010 können Autofahrer, die im Winter mit Sommerbereifung angetroffen werden, nicht mehr bestraft werden, Az.: 2 SsRs 220/09. Der Bund muss den betreffenden Bußgeldparagraphen wegen fehlender Winterbereifung aus der Straßenverkehrsordnung streichen. Der Paragraph verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot, weil die entsprechende Passage nicht genau genug beschreibe, unter welchen konkreten Wetterbedingungen welche Reifen zu montieren sind. Die Verkehrsminister werden bei ihrer Konferenz in Weimar klären, ob wegen des Urteils vorerst keine Bußgelder erhoben werden, um sich nicht Rückzahlungsforderungen auszusetzen. ABER: Wer bei einem Unfall im Winter bei winterlichen Bedingungen als Unfallbeteiligter mit Sommerbereifung angetroffen wird, trifft eventuell ein Mitverschulden am Zustandekommen des Unfalls, wenn dieser mit Winterbereifung hätte verhindert werden können.