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ACHTUNG!!! ES IST SOWEIT!!!

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Von , 30. November 2010

Rechtsinformation von Rechtsanwältin Angelika Adelmann, Kiel

Seit dem 29. November 2010 besteht die Pflicht, bei Eis, Schnee und Matsch nur mit einem Pkw im Straßenverkehr zu fahren, an dem Winterreifen aufgezogen sind. Der Bundesrat hat die Winterreifen-Pflicht in der letzten Woche beschlossen.

Wer also in Zukunft bei winterlicher Witterung und glatten Strassen mit Sommerreifen angetroffen wird, wird mit 40 Euro gegenüber früher mit 20 Euro zur Kasse gebeten.

Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet.

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist die richtige Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit M+S-Symbol.

Voraussichtlich Ende dieser Woche tritt eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

Diese Neuregelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind lediglich Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da diese regelmäßig ohnehin mit grobstolligen Reifen fahren.

Verkehrskontrollen werden in Kiel und um Kiel herum bereits seit gestern reichlich durchgeführt!

Winterreifen im November

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Von , 2. November 2010

Denken Sie unbedingt an die richtige Bereifung in der Zeit von November bis Ostern. Winterreifen sollten nicht älter als vier Jahre sein und mehr als 4 mm Restprofiltiefe aufweisen. Achten Sie auf den möglicherweise geringeren Geschwindigkeitsindex und die entsprechend zu reduzierende Höchstgeschwindigkeit. Wählen Sie für Ihre Urlaubsfahrten in den Wintersport den Luftdruck für die volle Beladung Ihres Fahrzeuges und erhöhen Sie in der kalten Jahreszeit den Luftdruck zusätzlich um 0,2 – 0,3 bar. Prüfen Sie vor Reiseantritt, ob Ihr Fahrzeug winterfest ist und ob Sie die entsprechenden Schneeketten im Fahrzeug haben. Dann haben Sie auch Spass bei winterlichen Strassenbedingungen…  Wie wir im letzten März…